Austria Glas Recycling GmbH führt als Sammel- und Verwertungssystem für Glasverpackungen in den jeweils zugelosten Sammelregionen bis spätestens Ende Juni des der Verlosung folgenden Kalenderjahres die Ausschreibung der Sammlung durch. Es sei denn, die Übernahme oder Benutzung der Infrastruktur für die Sammlung erfolgt gemäß Absatz 9 AWG.  

Für die Ausschreibung – sowie den Zuschlag an die Vertragspartner – wird ein geeignetes Verfahren nach den Grundsätzen des Bundesvergabegesetzes 2018 – BVergG 2018, BGBl. I Nr. 65/2018 und unter Berücksichtigung der, Public Social Responsibility Guideline für Sammel- und Verwertungssysteme‘ des Instituts für Daseinsvorsorge gewählt. Austria Glas Recycling führt dieses Verfahren nach den Grundsätzen des Vergaberechts durch und ermittelt den Bestbieter je Sammelregion in geeigneter Weise. Den Bestbieter je Sammelregion veröffentlicht Austria Glas Recycling unverzüglich und in geeigneter Weise.