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Rechtliches Umfeld

Austria Glas Recycling (AGR) betreibt Österreichs Sammel- und Verwertungssystem für Glasverpackungen basierend auf Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) und Verpackungsverordnung (VVO). Die Aufgaben sind per Bescheid (wirksam 2007 - 2017) des Bundesministeriums für Land- und Forstwirschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft (BMLFUW) definiert:

Das Sammel- und Verwertungssystem der AGR erstreckt sich auf ‚jegliche in Haushalten und in vergleichbaren Einrichtungen sowie im Gewerbebereich anfallende Verpackungen aus dem Packstoff Glas, soweit sie der VerpackVO 1996 unterliegen. Das System umfasst das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich. Die Sammlung erfolgt mit Sammelbehältern auf öffentlichen und privaten Flächen.’

Darüberhinaus legt der Bescheid fest, dass ‚ein möglichst hoher Erfassungsgrad von Glasverpackungen im Rahmen der getrennten Sammlung anzustreben’ ist.

ERFASSUNGSQUOTE 80 % -> mindestens 80 % der Menge an Glasverpackungen, die bei der ARA AG lizenziert sind, müssen erfasst (das heißt gesammelt) werden.
           
VERWERTUNGSQUOTE 80 % -> mindestens 80 % der Menge an Glasverpackungen, die bei der ARA AG lizenziert sind, müssen verwertet werden. (D.h.: Verwertungsquote = Erfassungsquote)

Im Rahmen des ARA Systems (ARA und AGR) gibt AGR die Garantie für Sammlung und Verwertung von Verpackungen aus Glas. Das ARA System ist Partner der Wirtschaft bei der Erfüllung der Verpackungsverordnung.

In- und ausländische Hersteller, Importeure, Abpacker, Abfüller und Vertreiber von Verpackungen sind verpflichtet, für das Recycling der Verpackungen zu sorgen. Durch mengenabhängige Bezahlung eines Lizenzentgeltes an die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) kann die Verpflichtung auf das ARA System übertragen werden. ARA fungiert dabei als Treuhänderin. Der packstoff- und gewichtsabhängige Lizenztarif wird für jedes Jahr neu ermittelt.

AGR organisiert Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen aus privaten Haushalten sowie aus Gewerbe und Industrie. Die Kooperationen sind vertraglich geregelt.



Wer macht was im österreichischen Glasrecyclingsystem?

Und wer hat welchen Nutzen?

AGR-Stakeholder

Glasverpackungen - Lizenztarife

Grafik Lizenztarife

Was ist Verpackung? Was ist keine Verpackung?

Im Zusammenhang mit § 15 Abs. 2 der Verpackungsverordnung informiert das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über nachstehende, aufgrund von Anlassfällen vorgenommene Einstufungen von Verpackungen.

Verpackungen / Nicht-Verpackungen